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X30 Kusi CH
Guest
Du hast doch vermutlich irgendwelchen AGB zugestimmt als du dich Online mit der PS3 registriert hast. Oder als du deine Kreditkartendaten für den Store eingegeben hast. Da haben die sich gegen nahezu alles abgesichert. Und du müsstest erstmal den beweis erbringen das deine Daten tatsächlich bei Sony gestohlen wurden!
Na der Nachweis dürfte ja im Moment nicht allzu schwer fallen. Im übrigen ist die Rechtslage keineswegs so klar wie man vielleicht meinen könnte. In praktisch jedem Land gibt es gesetzliche Rahmenbestimmungen, wie weit AGB gehen dürfen. Art. 100 des Obligationrechtes regelt folgendes:
"Eine zum voraus getroffene Verabredung, wonach die Haftung für eine rechtswidrige Absicht oder grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen würde, ist nichtig".
Diese Regelung gilt zwar nur für die Schweiz, aber praktisch jedes Land kennt Begrenzungen bei den AGB. Ist ja auch richtig. Es kann ja nicht sein, dass man einer Vertragspartei absichtlich Schäden zufügt und sich dann auf die AGB berufen kann.
Und in dem Fall hat Sony wissentlich den Kunden den Diebstahl ihrer Daten verschwiegen und es ihnen verunmöglicht, Schaden abzuwenden und ihre Gelder zu sichern. Auch wenn Sony den Schaden nicht selber herbeigeführt hat, hat sie als Vertragspartner mit ihrem Verhalten einen Missbrauch zumindest grobfahrlässig begünstigt. So einfach werden sie - zumindest wenn mit den Daten wirklich ein Missbrauch begangen wurde - nicht davon kommen.
So wie ich die Amis kenne, wird es da sicher bald eine Sammelklage geben. Das ist in der Schweiz dafür wiederum nicht möglich.
Aber wir werden ja sehen, wie sie reagieren.