roadsterharry
Rentenbezieher
sorry, du redest wirr. indiziert kann nur werden was veroeffentlicht wird und selbst in deinen links steht: "Wenn ihr Titel nicht den Jugendschutzbestimmungen entspricht, muss er durch den Publisher entsprechend angepasst werden. Tut er dies nicht, riskiert dieser, dass sein Titel indiziert wird. Vor dieser Ausgangslage haben sich 2006 einige Publisher dafür entschieden, ihre Spiele gar nicht erst hierzulande zu veröffentlichen."
das mit dem lesen stimmt wohl. aber bei indizierung (und selbst bei beschlagnahmung) macht sich nur ein gewerbetreibender haendler/verkaeufer strafbar. einfach mal im bgb schmoekern und weniger naegel aus der luft reinhauen.
obwohl mich der threat schon wieder langweilt, hier mal die liste der indierungen:
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und siehe da: kein gow / gow2.
btw: conan ist in D ab 16. die uncut ist wiederum nicht veroeffentlicht.
Diese Diskussion gehört nicht hier rein.
Und der Beo hat vollkommen Recht - beide GoW sind auf dem Index, sowie die Uncut Conan auch, ich weiß nicht in welchen Foren Du deine Weisheiten ausgabelst - aber die taugen nicht viel.
Und jetzt Schluß mit dieser Diku in diesem Thread.