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Rechung von Routenplaner-server ?

X30 beo

Rat der Weisen
Nene lasst mal. Meine "Mitarbeiter" sind schon auf dem Weg zu euch. So eine Firma besitz ich nämlich schon und ich dulde keine konkurrenz :D:D:D.
 

YetiLester

Pförtner des Altenheims
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Hallo zusammen,

..das mit der Mahnung ist nur der erste Schritt.

Also ich hab mich mal mit einem RA darüber unterhalten.

Fall 1:

- Mahnung über den fälligen Betrag kommt
- Wideruf einlegen ( die bekannten Musterbriefe gibt es wie schon gepostet bei den Verbraucherzentralen kostenlos als Download )
-
- Dokument aufbewahren incl. Einschreibe Beleg

So... gut ist. Selbst wenn dann noch wiederholt Mahnungen eintrudeln... Ruhe bewahren... irgendwann hört der Käse auf

Fall 1: Step 2

- Es kommt ein Brief mit Zahlungsaufforderung von einem Anwalt ( Es gibt diverse die machen den ganzen Tag nichts anderes als dearartige Schreiben zu versenden )
- Bla Bla Schufa usw. bezahlen
- Ruhe bewahren
- Musterbrief der Verbraucherzentrale und gut ist. Wichtig Einschreibebeleg und Kopie des Schreibens schön aufbewahren.

Der Käse hört aber noch nicht auf. Alle weiteren Schreiben usw. schön zu den anderen legen. In der Regel hört das irgendwann auf.
Sehr sehr selten gibt es dann die Variante über ein Gerichtsschreiben.

Nur in diesem Ausnahmefall: RA kontaktieren und zwar flott. Der weis dann schon was zu tun ist.

Kostenpunkt jenach Streitwert ( Beispiel 138 Euro ) = 39 Euro + Auslagen.
Der Selbstbehalt bei einer Rechtsschutzversicherung liegt bei 150,- Euro... also noch Spielraum.

Fall 2:

- Es wurde bereits gezahlt
- Das Ganze ist aber ein 2 Jahresabo ( genau : also nochmal ! )

Es kann nun sein das Ihr ein Schreiben eine RA bekommt usw. oder auch nicht.
Was ist zu tun: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Die lästigen Schmeissfliegen werdet Ihr dann so schnell nicht los. Spätestens in einem Jahr geht alles von vorn los.

In diesem Fall sofort zum RA des Vertrauens unde nicht 1 jahr warten.
Ihr werdet nicht vergessen !!!
Der setzt ein paar nette Schreiben auf und gut ist. Ihr bekommt dann zwar immer noch den Käse ins Haus aber beim RA ( an diesen weiterleiten ) habt Ihr einen guten Sammelplatz.

Klar der RA machts auch nicht umsonst aber die Kosten sind überschaubar.
Es geht dabei immer um den Streitwert, danach wrid das Honrar berechnet.

Ich habe meinem RA mal die Frage gestellt : Warum geht der Gesetzgeber nicht gegen derartige Anwälte vor ????

Folgende Situation:
Ein Unternehmen beauftragt einen RA mit dem Eintreiben der Aussenstände. Ob das Unternehmen dabei Recht hat oder nicht steht erst einmal aussen vor.
Wird der RA auf Basis des jeweilgen Erfolges bezahlt, sagen wir mal 50:50 kommt bei der Masse an Schreiben schon ein gutes Sümmchen dabei heraus.
Was ich auch nicht verstehen wollte: Der RA darf das, ist nicht verboten oder gesetzwidrig Er muss nicht die Forderung des Untenehmens auf Korrektheit prüfen. Mein RA durfte sich von mir anhören warum die solche Vertreter des Berufes noch in dem Verein dulden...aber das ist ein anderes Thema.


Abschliessend: Den Kopf in den Sand stecken nach der Vogel-Strauss Taktik bringt nichts. Man muss schon reagieren. Leider.

Ach ja: Gibt es keine Adresse sondern nur dieses IP Gefasel gelogt und was weis ich, könnt Ihr den ganzen Kram sowieso unter Spam verbuchen. Gebt bloss nicht euere Adresse preis!!!!!!!
 
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