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Rund um's Fahrrad

Tarma115

Rentenbezieher
Mist, Bearbeitungszeit gerade abgelaufen...

Jetzt hab ich mich beim Schreiben selbst von der Lumintop B01überzeugt :ugly: und die noch bestellt. Hoffentlich kann ich die Fenix noch stornieren...
 

Pimpifax

Dreiköpfiger Affe
weil zwar - wie alle Lampen natürlich nur wenn korrekt eingestellt - blendfrei...
Es mag auch nicht-STVZO-konforme Lampen geben bei denen dass vermeintlich vom Leuchtbild her dennoch funktioniert. Wobei ich befürchte, dass es sich auch hierbei eher um Marketing/eine Illusion handelt. Aber ich kann mich antürlich auch irren. I.d.R. muss man eine Leuchte ohne Linse, halt vom Winkel derart extrem nach unten absenken, damit sie nicht mehr blendet, so dass die Beleuchtung dann eigentlich kaum noch/keinen Sinn mehr macht. Allein um gesehen zu werden mag es dann vielleicht ausreichen. Aber was die Ausleuchtung für einen selbst angeht wohl kaum. Aber man kann das ja einfach ausprobieren. D.h. im Dunkeln (nicht bei Tageslicht!) eine (nicht-STVZO-)Leuchte so weit absenken, dass die zum Ausleuchten gerade noch aus reicht. Dann das Rad senkrecht befestigen/hinstellen und sich 5-10 Meter gegenüber hinstellen. Ich habe jedenfalls die Erfahrung gemacht, dass man eben auch bereits hier unangenehm geblendet wird.
 

Tarma115

Rentenbezieher
Moment, ich meinte nicht, dass man alle Lampen blendfrei einstellen kann, sondern eher im Gegenteil, dass natürlich auch "blendfreie" Lampen richtig, d. h. tief genug, eingestellt sein müssen, um blendfrei zu sein. Gelände-/Fernlicht-/normale Taschenlampen wird man hingegen natürlich nie blendfrei bekommen - außer man dreht sie soweit runter, dass man selbst fast nichts mehr sieht, wie Du ja selbst schon schreibst.

Was STVZO angeht; diese gilt nur in Deutschland. Aber natürlich haben auch andere Länder ihre Vorschriften bzw. bauen unabhängig davon blendfreie Lampen. Natürlich auch mit entsprechenden Reflektoren. Manche von denen wären komplett STVZO-konform, andere sind es zwar vom Leuchtbild her, aber haben einen optionalen Blinkmodus, welcher nicht STVZO-konform ist. Solange man den nicht nutzt, hat man dann natürlich trotzdem vom Leuchtbild her eine blendfreie Lampe, die auch die STVZO-Anforderungen erfüllen würde.
Aber bloß weil eine Lampe diese Anforderungen erfüllt, bekommt sie ja kein STVZO-Siegel. Das muss schließlich erst beantragt (und bei Blink-Lampen müsste eine deutsche Version ohne Blinkmodus rausgebracht) werden. Dieser Aufwand lohnt für viele kleine Hersteller nur für Deutschland, wo man dann vielleicht ein paar hundert Stück verkauft, nicht.
Also, STVZO-Siegel garantiert (korrekt eingestellt) Blendfreiheit (mehr oder weniger), kein STVZO bedeutet, blendet vielleicht, vielleicht auch nicht, dann heißt es, sich selbst mittels Produktbeschreibungen, Tests und Empfehlungen zu informieren. Und die beiden von mir genannten sind halt (wiederum richtig eingestellt) blendfrei, da hab ich mich wirklich ausführlich informiert. Wenn man genau hinschaut, sieht man bei denen auch entsprechende Reflektoren.
 
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Pimpifax

Dreiköpfiger Affe
Moment, ich meinte nicht, dass man alle Lampen blendfrei einstellen kann, sondern eher im Gegenteil...
Sorry. Das hatte ich wohl falsch verstanden.

Was STVZO angeht; diese gilt nur in Deutschland.
Unsere STVZO ist, meine ich sehr ähnlich zu eurer. Klar gibts da und dort Unterschiede, wie z.B. das "Gas-"Griffe am Lenker eines E-Bikes bei uns legal sind. Oder dass E-Scooter bis 25 km/h und ohne Anmeldung/Zulassung/Versicherung zulässig sind. Die Zulassungsnorm für Fahrradleuchten ist hingegen mWn wiederum ident.

Manche von denen wären komplett STVZO-konform, andere sind es zwar vom Leuchtbild her, aber haben einen optionalen Blinkmodus, welcher nicht STVZO-konform ist. Solange man den nicht nutzt, hat man dann natürlich trotzdem vom Leuchtbild her eine blendfreie Lampe, die auch die STVZO-Anforderungen erfüllen würde.
Klar. Wie beim Bio-Siegel. Es gibt ja Bauern, die keine Siegel haben, weil sie sich die Zulassung für das Siegel schlichtweg nicht leisten können, oder wollen, obwohl ihr Anbau eigentlich die Bio-Norm erfüllt.

Also, STVZO-Siegel garantiert (korrekt eingestellt) Blendfreiheit (mehr oder weniger), kein STVZO bedeutet, blendet vielleicht, vielleicht auch nicht, dann heißt es, sich selbst mittels Produktbeschreibungen, Tests und Empfehlungen zu informieren. Und die beiden von mir genannten sind halt (wiederum richtig eingestellt) blendfrei, da hab ich mich wirklich ausführlich informiert. Wenn man genau hinschaut, sieht man bei denen auch entsprechende Reflektoren.
Klar. Aber bei uns (und bei euch ist das mWn nach auch nicht anders) ist es letztendlich egal, auch wenn du mit deiner Lampe andere gar nicht blendest. Wenn die Leucht bei einer Kontrolle das Siegel nicht hat, dann blechst du eine Strafe.
Die Realität ist jedoch eh, dass sich gefühlt maximal 50% der Räder (in Wien) daran halten. Ich erlebe es regelmäßig, dass andere Radfahrer zu dunkle, oder gar keine, nur blinkende, oder eben stark blendende Frontleuchten haben.
Heißt, es interessiert letztendlich eh keine Sau. Weder die Polizei, noch die Radfahrer selbst. Von den Verkehrsregeln rede ich erst gar nicht.

Mir gehts da jedoch keineswegs um Prinzip, als mehr dass die Leute damit nicht nur sich selbst, sondern auch mich und alle andere gefährden. Ich möchte jedenfalls nicht in der Haut eines Autofahrers stecken, der einen Radfahrer zammscheibt, weil er ihn aufgrund der mangelhaften Beleuchtung nicht gesehen hat. Blos weil dieser Trottel dachte "Na, ja. Wurscht. Das geht schon...". Oder ein Autofahrer, der womnöglich ein Motorrad übersieht, weil ihn ein entgegen gekommener Fahrradfahrer mit seiner nciht- STVZO-konformen zig Lumen Lampe ins Aug gestrahlt hat.

Wobei das bei auch ja wohl auch nicht viel anders ist. Ich mein Z.B. ein Zitat aus den Kommentaren von Mydealz.de, wo ich die von mir verlinkten Wurkkos Lampe entdeckt habe:
"Geeignet als Fahrrad-Lampe? Gibt es entsprechende Klemmhalter für den Lenker? Ja, STVO ist mir egal. Danke."
Und darauf eine weitere Antwort:
"Würde mich da auch über antworten freuen, da mir am Rad die StVO auch recht wumpe ist. Ob ich am enduro jetzt ein nicht zugelassenes Licht fahre oder die ganzen fehlenden Reflektoren das ganze schlimmer machen? Digger who cares?!(lol)."
Jo, was soll ma da noch sagen... :rolleyes: Aber gut. Andere Geschichte. ;)

Letztendlich besser jemand mit Hirn, der eine nicht STVZO-konforme Lampe gut eingestellt hat, als jemand mit einer STVZO-konformen, die schlecht eingestellt ist. ;)
 

Tarma115

Rentenbezieher
Unsere STVZO ist, meine ich sehr ähnlich zu eurer. Klar gibts da und dort Unterschiede, wie z.B. das "Gas-"Griffe am Lenker eines E-Bikes bei uns legal sind. Oder dass E-Scooter bis 25 km/h und ohne Anmeldung/Zulassung/Versicherung zulässig sind. Die Zulassungsnorm für Fahrradleuchten ist hingegen mWn wiederum ident.
Naja, eure ist schon um einiges weniger streng:
"Jedes Fahrrad, das im Straßenverkehr benutzt wird, muss folgendermaßen ausgerüstet sein: [...]
  • Mit einem hellleuchtenden, mit dem Fahrrad fest verbundenen Scheinwerfer, der die Fahrbahn nach vorne mit weißem oder hellgelbem, ruhendem Licht (d.h. Dauerlicht) mit einer Lichtstärke von mindestens 100 cd beleuchtet. Der Scheinwerfer darf auch abnehmbar und/oder batteriebetrieben sein.
  • Mit einem roten Rücklicht mit einer Lichtstärke von mindestens 1 cd. Das Rücklicht darf auch abnehmbar und/oder batteriebetrieben sein.
  • HINWEIS: Der Scheinwerfer vorne darf kein Blinklicht sein! Beim Rücklicht hingegen ist Blinklicht erlaubt. [...]"
Quelle: oesterreich.gv.at. Also es scheint in Österreich nur Vorschriften zur Mindeststärke zu geben, nichts zu Blendfreiheit und Prüfzeichen (außer den europ. ECE-Zeichen bei Reflektoren, aber keine bei der aktiven Beleuchtung und schon gar nicht die dt. STVZO-Zeichen/K-Nummern). So habe ich das auch in diversen Foren von österreichischen Nutzern bei meiner Recherche zu Fahrradlampen gelesen. Auch werden in Österreich ganz legitim Lampen verkauft, die in Deutschland nicht verkauft werden dürfen, weil sie als Fahrradlampe bezeichnet werden, aber kein K-Zeichen tragen.
Klar. Aber bei uns (und bei euch ist das mWn nach auch nicht anders) ist es letztendlich egal, auch wenn du mit deiner Lampe andere gar nicht blendest. Wenn die Leucht bei einer Kontrolle das Siegel nicht hat, dann blechst du eine Strafe.
Also in Österreich benötigt es ja anscheinend kein Siegel, die Vorderlampe darf nur keinen Blinkmodus haben (was allerdings dummerweise die meisten Nicht-STVZO-Lampen haben - unnötig wie ein Kropf). In Deutschland wäre es theoretisch wichtig, aber in der Realität wird wohl eher nicht danach geschaut. Die letzten 15 Jahre bin ich mit korrekt eingestellten STVZO-Lampen gefahren und wurde in der Zeit einige wenige Male kontrolliert, aber nie die Lampe. Solange die vom Lichtbild den STVZO-Regeln entspricht, wird also wohl fast nie jemand nach dem Prüfzeichen schauen. Wenn man natürlich blendend fährt, wird man sicherlich und das zu Recht, auch bei vorhandenem K-Zeichen, zurechtgewiesen.
Theoretischer Nachteil könnte ein fehlendes Prüfzeichen bei einem Unfall (in Deutschland) sein, wenn der Unfallgegner behauptet, er wäre geblendet wurden und man vielleicht eine Teilschuld bekommt, bloß weil die Lampe kein K-Zeichen trägt, obwohl sie trotzdem blendfrei gebaut ist, blendfrei eingestellt war und der Unfallgegner (im hier angenommenen Fall) eigentlich die volle Schuld trägt. Ob das allerdings tatsächlich so passieren würde ist, ist zumindest fraglich...
Die Realität ist jedoch eh, dass sich gefühlt maximal 50% der Räder (in Wien) daran halten. Ich erlebe es regelmäßig, dass andere Radfahrer zu dunkle, oder gar keine, nur blinkende, oder eben stark blendende Frontleuchten haben.
Naja, gefühlt und Realität sind immer so eine Sache. Die negativen Beispiele fallen natürlich immer mehr auf. Aber es kann natürlich auch daran liegen, dass bei euch eben auch Lampen verkauft werden dürfen, bei denen es hier nicht (mehr) erlaubt ist. Meine Beobachtung aus Deutschland: Fehlendes Licht kommt immer noch relativ häufig vor, geschätzt immer so zwischen 10 und 20 %. Blinklicht hinten kommt vor, aber recht selten, vorne seit Jahren nicht mehr gesehen. Zu schwaches Licht, nur um gesehen zu werden, sehr selten. Von der Bauart her blendende Lampen ebenfalls sehr selten, allerdings häufiger mal zu hoch eingestellte STVZO-Lampen. Trotzdem, mir geht es im Stadtverkehr so; nahezu alle Autos, außer die mit uralter, warmer Beleuchtung, blenden mich ein bisschen, trotz Abblendlicht. Die zu hoch eingestellten Fahrradlampen bemerke ich zwar, blenden mich hingegen aber fast nie. Vielleicht weil die Lichtkegel bei den meisten einfach zu schmal sind und die Räder ja noch dazu weit außen fahren? Oder geht das nur mir so? Auf schmalen Wegen sieht es natürlich anders aus...
Mir gehts da jedoch keineswegs um Prinzip, als mehr dass die Leute damit nicht nur sich selbst, sondern auch mich und alle andere gefährden.
Genau wie mir, weswegen ich ja bei den Nicht-STVZO-Lampen solche Bauchschmerzen hatte, vor dem Kauf ausführlich recherchiere, ob wirklich blendfrei und schlussendlich noch stundenlang selbst teste. Wäre echt schön, wenn die ganzen STVZO-Lampen den Nicht-STVZO-Lampen nicht immer so hinterherhinken würden. Noch schöner, wenn man sich zumindest EU-weit mal auf einheitliche Regelung einigen würde, mit entprechenden Prüfsiegeln für blendfreie Straßenlampen, welche dann auch hier gelten.
Oder ein Autofahrer, der womnöglich ein Motorrad übersieht, weil ihn ein entgegen gekommener Fahrradfahrer mit seiner nciht- STVZO-konformen zig Lumen Lampe ins Aug gestrahlt hat.
Wird nicht passieren. Ich meine, geschätzt jeder 20. oder 30. Autofahrer auf Autobahn und Landstraße macht sein (viel stärkeres) Fernlicht bei Gegenverkehr nicht aus, trotzdem passiert nichts. Es nervt halt nur furchtbar. Natürlich sollte man trotzdem eine blendfreie Lampe benutzen (und diese auch blendfrei einstellen), man soll sich ja nicht nach den schlechten richten.
Wobei das bei auch ja wohl auch nicht viel anders ist. Ich mein Z.B. ein Zitat aus den Kommentaren von Mydealz.de, wo ich die von mir verlinkten Wurkkos Lampe entdeckt habe:
"Geeignet als Fahrrad-Lampe? Gibt es entsprechende Klemmhalter für den Lenker? Ja, STVO ist mir egal. Danke."
Und darauf eine weitere Antwort:
"Würde mich da auch über antworten freuen, da mir am Rad die StVO auch recht wumpe ist. Ob ich am enduro jetzt ein nicht zugelassenes Licht fahre oder die ganzen fehlenden Reflektoren das ganze schlimmer machen? Digger who cares?!(lol)."
Jo, was soll ma da noch sagen... :rolleyes: Aber gut. Andere Geschichte. ;)
Da hast Du dir aber auch die besten Kommentare rausgesucht. ;) Vielleicht wollen sie die ja nur als Zusatzlampe für's Gelände ("Enduro"), dann wäre es ja ok. Oder es sind halt wirklich Knallköpfe. Auf jeden Fall nicht repräsentativ. Die Leute in den Fahrradforen suchen fast immer was blendfreies für die Straße (ansonsten werden sie auch schnell entsprechend zurechtgewiesen) und nicht blendfreie wirklich nur für's Gelände, meist zusätzlich zu ersterem. Aber entscheidend ist ja sowieso, was am Ende rumfährt. Und da wie gesagt zumindest in Deutschland fast nur STVZO-Scheinwerfer, aber eben teilweise zu hoch eingestellt.
Ich finde auch, dass die letztendlich die interessantere und unterm Strich überlegenere Lampe ist.
Viel Spaß damit. ;)
Und vielleicht magst du ja dann auch berichten, wenn du sie ausprobiert hast.
Mach ich gerne.
 
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Pimpifax

Dreiköpfiger Affe
Wird nicht passieren. Ich meine, geschätzt jeder 20. oder 30. Autofahrer auf Autobahn und Landstraße macht sein (viel stärkeres) Fernlicht bei Gegenverkehr nicht aus, trotzdem passiert nichts. Es nervt halt nur furchtbar.
Ich sage nur...
Naja, gefühlt und Realität sind immer so eine Sache...
Denn laut Statistik Austria kamen in Österreich 2019 aufgrund von Licht- und Sichteinschränkungen 12.500 Menschen zu schaden. Davon verunglückten 131 tödlich.
Das inkludiert zwar auch das Blenden durch die tiefstehende Sonne, aber eben genauso durch Blenden des Gegenverkehrs.

In Wien haben wir jedenfalls auch komplett unterschiedliche Gegebenheiten, wie auf Landstraßen. ;) Allem voran fahren Rad- und Autofahrer hier viel näher aneinander vorbei. In Wien gibt es z.B. zig Einbahnstraßen, mit einer schmalen Gegenradspur. Da bleiben beim Vorbeifahren nicht selten gerade mal 20-30 cm Abstand. Eine am Lenker befestigte Leuchte ist in exakter Augenhöhe der Autofahrer. Und wenn man da nicht rechtzeitig die Augen abschattet, und man in so einem geringen Abstand mit zig Lumen direkt ins Auge gestrahlt bekommt ist man auch danach noch geblendet. Was wiederum ein erhöhtes Unfallrisiko bedingt.
 

Tarma115

Rentenbezieher
Sind mit "Licht- und Sichteinschränkungen" echt speziell blendende Lichter gemeint? Ich würde da alles rein zählen; blendendes, zu schwaches, kein Licht und v. a. auch Sichteibschränkungen durch Nebel, Unwetter usw. Und es würde mich auch nicht wundern, wenn da auch Fälle reinzählen, bei denen das Licht zwar nicht in Ordnung, die tatsächliche Ursache aber eine andere war, aber nicht eindeutig geklärt werden konnte. Aus rechtlichen/versicherungstechnischen Gründen wird es ja dann gerne mal auf technische Details geschoben, wenn man nichts anderes beweisen kann - denke ich zumindest.
Und 131 Tote 2019 in Österreich? Das wäre fast jeder dritte. Mehr als jeweils Alkoholeinfluss, Unaufmerksamkeit und Geschwindigkeitsüberschreitungen. Erscheint mir sehr unrealistisch. Laut eurem Innenministerium sieht das ganz anders aus (irgendwie lässt sich die Zwischenablage hier gerade nicht aufrufen und ich kann nichts reinkopieren), Lichtprobleme werden dort gar nicht bei dem Ursachen erwähnt, technische Defekte insgesamt 0,3%).
Aber ich will mich da auch nicht streiten. Wir sind uns ja auf jeden Fall einig, dass man andere nicht blenden sollte. Aber das gilt natürlich für alle Verkehrsteilnehmer.
PS: Ich muss wirklich mal nach Wien reisen. Da wollte ich sowieso schon immer mal hin, aber euren Verkehr kennenzulernen, nach dem, was Du erzählt hast, wäre jetzt noch ein "Bonus".
 
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cts

Rentenbezieher
-3° gerade bei Feierabend. Muss sagen, mein neues Equipment für den Winter ist ein echter Gamechanger
 
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