Schnappkehle
Frührentner
So, hab gestern mal jemanden gefragt mit Ahnung.... Zum Thema Sachschaden und/oder Personenschaden, bei Arbeits- oder Wegeunfällen. Prinzipiell beim Werks- oder Durchgangsarzt (Unfallarzt mit BG-Zulassung für die nicht Googler) anzeigen und den Sach- oder Personenschaden bei der privaten Haft/Unfallversicherung (Je nach Art) anmelden. Die Haftpflicht regelt dann den Sachschaden mit dem Arbeitgeber, die Unfallversicherung regelt, spätere Gesundheitliche Folgen aus dem Unfall, monetär mit der BG.
Somit haben wir uns nicht getäuscht, was privat gilt, gilt auch für den Arbeitgeber, nur ist der Weg zum Erfolg mit mehr Aufwand verbunden und man muss die richtigen Informationen bekommen.
Somit haben wir uns nicht getäuscht, was privat gilt, gilt auch für den Arbeitgeber, nur ist der Weg zum Erfolg mit mehr Aufwand verbunden und man muss die richtigen Informationen bekommen.