Der eine oder andere von euch wird es sicher schon gelesen haben: Die GEZ-Gebühr wird sich 2013 verabschieden und der neuen, sogenannten Haushaltsabgabe Platz machen. Dh. konkret, dass es ab dem 1. Januar 2013 keine Rolle mehr spielt, ob überhaupt ein TV, Radio, PC, Smartphone usw. in einem Haushalt vorhanden ist, denn jeder Haushalt ist dann per se dazu verpflichtet eine monatliche Abgabe in Höhe von 17,98 Euro zu entrichten.
Quelle u.a. Onlinewelten schreibt dazu:
Allerdings hat dieser neue Beschluss bereits Verfassungsrechtler auf den Plan gerufen, welche dieser pauschalen Haushaltsabgabe kritisch gegenüber stehen. So berichtet Onlinewelten wie folgt dazu:
Quelle:
Info-Quelle 1:
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Info-Quelle 3:
Quelle u.a. Onlinewelten schreibt dazu:
Haushaltsabgabe beschlossen: Ab 2013 zahlt jeder Haushalt pauschal 17,98 Euro im Monat
Schon gezahlt? Diese Frage wird die Gebühreneinzugszentrale (kurz: GEZ) ab dem 1. Januar 2013 niemandem in Deutschland mehr stellen müssen. Dann nämlich ist der Stichtag für das Inkrafttreten der neuen Haushaltsabgabe, mit der jeder Haushalt pauschal dazu verpflichtet wird, 17,98 Euro im Monat zu bezahlen - ganz gleich ob überhaupt er über Fernseher, Radio, Smartphone oder PC verfügt.
Mit Schleswig-Holstein hat am 16. Dezember 2011 der letzte Landtag der Umwandlung der GEZ-Gebühr in die Haushaltsabgabe zugestimmt, und so den Weg für eine bundesweite Einführung der neuen Gebührenordnung freigemacht. (...)
"[Der neue Rundfunkbeitragsstaatsvertrag] ist ein bedeutender Meilenstein für unsere Medienordnung, der uns einmal mehr zum Vorreiter in ganz Europa macht und dessen technologieneutraler Ansatz Vorbildfunktion für zahlreiche andere Staaten haben dürfte", so Beck in einer ersten Stellungnahme.
Allerdings hat dieser neue Beschluss bereits Verfassungsrechtler auf den Plan gerufen, welche dieser pauschalen Haushaltsabgabe kritisch gegenüber stehen. So berichtet Onlinewelten wie folgt dazu:
Verfassungsrechtler stehen der Haushaltsabgabe jedoch äußerst kritisch gegenüber. So erklärte Verfassungsexperte Ingo von Münch die neue Regelung kürzlich gegenüber focus.de als verfassungswidrig. Das Ganze sei ein 'unverständlicher Eingriff in die Freiheitssphäre des Bürgers', denn nicht wenige Menschen hörten etwa Radio, würden aber gänzlich auf TV-Konsum verzichten, so der emeritierte Professor für öffentliches Recht an der Universität Hamburg. Der Finanzierungszwang für Hörfunk und Fernsehen sei 'verfassungsrechtlich [ein] unzulässiger Eingriff in das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit, das vom Bundesverfassungsgericht als allgemeine Handlungsfreiheit verstanden wird', so Münch weiter. (...)
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